Änderungen Corona-SchutzVO NRW- Neue Lockerungen
Die ab Montag, dem 15. Juni 2020 geltende Corona-Schutz VO bringt einige Lockerungen mit sich, die die Bereiche Veranstaltungen Handel, Museen und Gastronomie Erholungs- und Freizeiteinrichtungen Sport betreffen. Hier die Einzelheiten: Veranstaltungen und Festveranstaltungen Veranstaltungen und Versammlungen mit bis zu 100 Personen sind unter Auflagen zu Abstands- und Schutzvorkehrungen erlaubt. Hier gelten Regelungen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts, zur Gewährleistung eines Mindestabstands von 1,5 Metern sowie zur...
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