Der „Fürsprecher“
Der „Fürsprecher“
Welche Aufgaben hatten damalige Anwälte? In der Zeit nach dem Zerfall des römischen Reiches gab es zunächst keine Vertretung vor Gericht. Nach den Leges barbarorum war prozessuale Stellvertretung prinzipiell nicht zulässig. Ein erwachsener, freier und wehrhafter Mann hatte stets für sich selbst vor Gericht zu agieren. Wegen des großen Gewichts des vor Gericht Gesprochenen bestand allerdings die Gefahr, durch ungeschickt gewählte Worte den Prozess zu verlieren (vare). Davon konnte man sich leichter distanzieren, wenn ein Dritter das Sprechen übernahm, dessen Ausführungen dann der Billigung durch die Partei bedurften. Die Distanzierung von den Worten des in der Forschung nach der Terminologie mancher Quellen sogenannten Fürsprechers und die damit verbundene Rechtsfolge werden in den Quellen als „Erholung und Wandel“ bezeichnet…Beteiligung solcher Fürsprecher an Prozessen lässt sich in deutschen, englischen und französischen Quellen seit dem 12. Jahrhundert nachweisen.
Quelle: Prof. Dr. Bernd Kannowski, Anwälte und ihre Geschichte, herausgegeben vom Deutschen Anwaltsverein, 2011