Vertragsrecht

D. Breymann Rechtsanwälte > Vertragsrecht

Der Vertrag ist die Grundlage für die Begründung, Änderung und Beendigung von Rechtsgeschäften im privaten und gewerblichen Bereich. Vertragsrecht in der Praxis fängt bei der Gestaltung von Verträgen an und geht bis hin zur Vollstreckung von titulierten Ansprüchen aus Verträgen.

Die Teilnahme am Wirtschafts- und Rechtsverkehr bietet naturgemäß Chancen, birgt aber auch Risiken. Unsere Aufgabe ist die Minimierung der Risiken unter bestmöglichem Erhalt der Chancen. Wir unterstützen Sie in diesem Sinne bei der wirksamen Erstellung ebenso wie bei der effektiven Beendigung von Verträgen, wir überprüfen für Sie alle relevanten Klauseln und beraten Sie individuell und umfassend hinsichtlich Haftungsfragen und vertragsspezifischen Fallstricken. Unser Beratungsspektrum erfasst auch die Erstellung und den Umgang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).