Erb- und Familienrecht

D. Breymann Rechtsanwälte > Erb- und Familienrecht

Erbrecht

Wir beraten Sie umfassend hinsichtlich aller vermögensrechtlichen Fragen und rechtlichen Folgen im Todesfall.

Die Verantwortung für den Nachlass liegt vor allem beim Erblasser, leider machen nur wenige Menschen von der Möglichkeit, mit fachkundiger Unterstützung ein Testament zu errichten und einer damit eingergehenden geordneten Hinterlassenschaft Gebrauch. Gerne stehen wir Ihnen daher als kompetenter Ansprechpartner bei der Testamentserrichtung zur Verfügung. Gemeinsam mit Ihnen finden wir orientiert an Ihren persönlichen Vorstellungen und Wünschen eine maßgeschneiderte Lösung, um Ihrem „letzten Willen“ gerecht zu werden und vor allem vermeidbaren Erbstreitigkeiten vorzubeugen.

Darüber hinaus gewährleisten wir eine individuelle Beratung in allen Bereichen des Erbrechts von der Testamentsauslegung, über die Berechnung der Erbquote und Ermittlung etwaiger Pflichtteilsansprüche bis hin zur Rechtsnachfolge bei Unternehmen. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Beantragung des Erbscheins und der Interessenvertretung gegenüber einem Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter oder Nachlasspfleger. Wir beraten Sie zudem bei Fragen der Erbenhaftung.

Familienrecht

Das Familienrecht ist in bestimmten Bereichen, beispielsweise bei Fragen des Ehegatten- erbrechts von Natur aus eng mit dem Erbrecht verbunden, ansonsten aber ein sehr eigenständiges und spezialisiertes Rechtsgebiet.

Durch die Verleihung des Titels Fachanwalt für Familienrecht gewährleistet Rechtsanwalt Marco Körfgen die größtmögliche Kompetenz und Erfahrung im Umgang mit diesem komplexen und zumeist mit vielen Emotionen behafteten Lebensbereich. Wir begleiten Sie mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und erforderlichen Sachlichkeit bei der Errichtung von Eheverträgen, bei Scheidung, hinsichtlich Unterhalt sowie bei der elterlichen Sorge und Umgangsrechten.