Die Gutscheinlösung bei Veranstaltungen – Art. 240 EGBGB § 5
Eine weitere Bestimmung für geänderte Verbraucherrechte wurde am 15. Mai, in den Art. 240 EGBGB als § 5 eingefügt. Dieser beinhaltet die bereits viel wahrgenommenen Gutscheinlösungen. Es geht in § 5 um Veranstaltungen und nicht um Reisen. Die dort diskutierten Gutscheinfragen sind noch nicht in Recht umgesetzt. Der § 5 gilt aber weniger dem Verbraucher- denn dem Unternehmensschutz wie die anderen Regelungen: Der Gesetzgeber beabsichtigt so...
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