Corona: Was ist in NRW ab 20. April erlaubt – Fragen und Antworten
Was hat sich geändert? Was ist erlaubt und was ist weiterhin verboten? Hier finden Sie Antworten auf viele Fragen: Ab Montag, 20. April 2020, tritt eine Neufassung der Coronaschutzverordnung in Kraft. Diese gilt vorerst bis zum 3. Mai 2020. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen sind weiterhin untersagt. Welche Ausnahmen bestehen? Vom Kontaktverbot ausgenommen sind Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, in...
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