Neuer Schutzschirm mit 100 % Bundesbürgschaft für den Mittelstand

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Neuer Schutzschirm mit 100 % Bundesbürgschaft für den Mittelstand

Die vergangene Woche hat gezeigt, dass der Rettungsschirm für die  mittelständische Wirtschaft zwei Schwierigkeiten aufwies. Er war zum Einen auf eine Laufzeit von 5 Jahren begrenzt und zum Anderen bürgte der Bund nur zu 90 %. Dies führte dazu, dass zunächst eine umfassende Prüfung durch die Hausbank erforderlich war. Außerdem ist die Rückführung eines Kredits in 5 Jahren eine erhebliche Liquiditätsbelastung für die Unternehmen.  Die Begrenzung war Ergebnis der Wettbewerbsvorschriften der EU. Nachdem diese den Weg auch für vollumfängliche Bürgschaften freimachte, hat die Politik nun einen neuen Rettungsschirm erarbeitet, dessen wesentliche Bedingungen zusammengefasst so lauten können, eine Ausweitung der Laufzeit auf zehn Jahre un eine Bundesbürgschaft von zehn Jahren. Diese Kredite können jedoch nur unter der Voraussetzung, gewährt werden dass ein mittelständisches Unternehmen im Jahr 2019 oder im Durchschnitt der letzten drei Jahre einen Gewinn ausgewiesen hat.

Dieser  „Sofortkredit“ mit folgenden einzelnen Eckpunkten gewährt werden:

  • Der Schnellkredit steht mittelständischen Unternehmen mit mehr als 10 Beschäftigten zur Verfügung, die mindestens seit 1. Januar 2019 am Markt aktiv gewesen sind.
  • Das Kreditvolumen pro Unternehmen beträgt bis zu 3 Monatsumsätzen des Jahres 2019, maximal € 800.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl über 50 Mitarbeitern, maximal € 500.000 für Unternehmen mit einer Beschäftigtenzahl von bis zu 50.
  • Das Unternehmen darf zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten gewesen sein und muss zu diesem Zeitpunkt geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufweisen.
  • Zinssatz in Höhe von aktuell 3% mit Laufzeit 10 Jahre.
  • Die Bank erhält eine Haftungsfreistellung in Höhe von 100% durch die KfW, abgesichert durch eine Garantie des Bundes.
  • Die Kreditbewilligung erfolgt ohne weitere Kreditrisikoprüfung durch die Bank oder die KfW. Hierdurch kann der Kredit schnell bewilligt werden.

Der KfW-Schnellkredit kann nach Genehmigung durch die EU-Kommission starten.