Soforthilfe für Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler – Voraussetzungen und Umsetzung ab 27. März 2020

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Soforthilfe für Kleine Gewerbetreibende und Freiberufler – Voraussetzungen und Umsetzung ab 27. März 2020

Der Bund hat gestern das Rettungspaket durch den Bundesstag gebracht. Nunmehr ist klar, dass die bereits länger angekündigten Hilfen auch fließen können.

Zuständig für die Ausführung der Bundesgesetze sind die Bundesländer, die teilweise auch noch einzelne zusätzliche Hilfsprogramme aufgelegt haben. Die näheren Einzelheiten erfährt man auf den Internetseiten der Landesfinanzverwaltungen.

Hier exemplarisch und für unseren Sitz wichtig ist NRW. Das Land hat noch eine weitere Gruppe eingeführt, die einen Zuschuss erhalten, nämlich Unternehmen bis zu 50 Beschäftigten. Damit ergibt sich hier das folgende Bild:

 

  • 9.000 Euro: bis zu fünf Beschäftigte (Bundesmittel)
  • 15.000 Euro: bis zu zehn Beschäftigte (Bundesmittel)
  • 25.000 Euro: bis zu fünfzig Beschäftigte (Landesmittel)

 

Voraussetzungen:

Das Unternehmen muss vor der Krise wirtschaftlich gesund gewesen sein. In Folge der Corona-Krise

  • haben sich entweder die Umsätze gegenüber dem Vorjahresmonat mehr als halbiert,

ODER

  • die vorhandenen Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen des Unternehmens zu erfüllen (bspw. Mieten, Kredite für Betriebsräume, Leasingraten),

ODER

  • der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung geschlossen.

Da das Verfahren unbürokratisch und schnell funktionieren soll, besteht derzeit natürlich keine Möglichkeit für die Behörden, das im Einzelfall zu überprüfen, weshalb von der Politik angegeben wurde, dass hier eine Eidesstattliche Versicherung ausreicht.

Wichtig ist, nicht alle drei Voraussetzungen müssen zusammen vorliegen sondern die Erfüllung einer im Unternehmen des Antragstellers reicht aus. Bei den meisten wird die Voraussetzung eins gegeben sein.

 

Umsetzung

Ab morgen (27. März 2020) soll es möglich sein, die entsprechenden Anträge über die Internetseiten der Finanzverwaltung NRW oder die Bezirksregierungen, elektronisch zu stellen. Die Auszahlung soll nächste Woche erfolgen.