Kurzarbeit – Teil 2: Die arbeitsrechtliche Situation
Einleitung Letztlich verändert die Kurzarbeit zwei wesentliche Kriterien des privatrechtlichen Arbeitsverhältnisses, nämlich Arbeitsverpflichtung des Arbeitnehmers sowie die Lohnleistungsverpflichtung des Arbeitgebers. Beide Leistungen beruhen in ihrer Ausgestaltung entweder auf kollektivrechtlicher (Tarifvertrag) oder arbeitsvertraglicher Grundlage. Diese Grundlagen können nur dann geändert werden, wenn es hierfür eine Rechtsgrundlage gibt. Das Arbeitsrecht kennt fünf Möglichkeiten: Rechtsgrundlagen für Kurzarbeit Gesetz: 19 KSchG Arbeitsvertrag Tarifvertrag Betriebsvereinbarung zwischen Betriebsrat und Geschäftsleitung Änderungskündigung 19 KSchG Nach dieser...
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