Verbraucherschutz in der Corona-Krise
Der wesentliche aktuelle Schutzmechanismus für Verbraucher (teilweise auch Unternehmen) betrifft die Dauerschuldverhältnisse. In Art. 240 EGBGB wurden vertragsrechtliche Regelungen aus Anlass der Covid 19 Pandemie beschlossen und sind jetzt Gesetz. Dauerschuldverhältnisse bestimmen unseren Alltag. Ganz gleich, ob Sie telefonieren, im Internet surfen oder ein Fahrzeug geleast haben. Diesen Nutzungen liegen Dauerschuldverhältnisse zugrunde. Dies gilt natürlich auch für Kredite, Mietverhältnisse und Stromlieferungen. Alle Verträge, die längere Laufzeiten aufweisen...
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