Der Elektroroller als steuerbegünstigtes Benefit für Mitarbeiter.

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Der Elektroroller als steuerbegünstigtes Benefit für Mitarbeiter.

In meiner, in Berlin ansässigen Partnerschaftsgesellschaft mit dem Steuerberater Oliver Hagen konzeptionieren wir Vergütungsstrukturen für Unternehmen. Eine der uns in letzter Zeit am häufigsten gestellten Fragen ist die nach Instrumentarien der Mitarbeiterbindung und Mitarbeitergewinnung. Die Unternehmer fragen uns, wie können wir uns vom Wettbewerb abheben, um Mitarbeiter zu binden oder neue zu gewinnen?

Es wäre ein Trugschluss, hier nur an höhere Arbeitsentgelte zu denken. Viele andere Leistungen vermögen den Arbeitgeber ebenfalls aus der Masse herauszuheben und ihm einen Wettbewerbsvorteil im Arbeitsmarkt zu verschaffen. Diese Leistungen werden oft abgabenbegünstigt und können daher nicht nur für den Mitarbeiter sondern auch den Arbeitgeber ein Benefit sein. Interessanterweise sind diese relativ unbekannt, so dass ich diese in einer kleinen Reihe vorstellen werde. Beginnen möchte ich mit einer Leistung, die in dem derzeitigen öffentlichen Bewusstsein, an sich von besonderem Reiz ist, nämlich  Elektrofahrzeuge und hier insbesondere Elektroroller, wobei das Nachstehende auch für Pedelecs und Elektroautos gilt.

Wer häufig in den großen Städten Deutschlands, wie Berlin, München oder Düsseldorf unterwegs ist, dem fallen gewiss auch die bunten, meist knallroten oder grünen Roller auf, die sich leise durch den Verkehr bewegen. Am Markantesten sind zur Zeit sicher die sogenannten E-Schwalben , die das Design eines Kultrollers aus der DDR aufgreifen. Von Vespa ist ein entsprechender elektrischer Roller für den Lauf dieses Jahres angekündigt. Diese  Scooter werden elektrisch betrieben und scheinen mir eine passende Antwort auf innerstädtische Verkehrsprobleme zu sein.

Was die Wenigsten jedoch wissen, ist dass diese aus unterschiedlichen Gründen relativ günstig zu erwerben sind, wenn man die entsprechenden staatlichen Vorteile nutzt. Ähnlich wie bei pedelecs können diese nämlich in Arbeitsverhältnissen als Lohnersatz geleistet werden, der abgabenrechtlich begünstigt ist. Das Ganze funktioniert dann wie folgt:

 

Der Arbeitgeber least bei einem Leasinggeber auf Wunsch des Arbeitnehmers einen entsprechenden Elektroroller. Der Arbeitnehmer verzichtet auf einen Teil seines Lohns in Höhe der Leasingrate und erhält im Gegenzug für die Laufzeit den Scooter. Lediglich der Anteil für die Privatnutzung von 0,5 % des Fahrzeugwertes wird seinem Einkommen belastet. Mithin sinken Einkommenssteuer und auch die Sozialabgaben auf seinen Arbeitslohn und er hat den entsprechenden Scooter kostenfrei zur privaten Nutzung. Steuerrechtlich folgt dies aus § 8 EStG, sozialversicherungsrechtlich aus der Sozialversicherungsentgeltverordnung.

 

Nach Ende der Laufzeit kann der Arbeitnehmer durch entsprechende Verträge, den Roller zu einem Restwert erhalten.

Dieses Modell eignet sich sowohl für Gehaltsumwandlungen als auch als zusätzliche Leistung, d.h. der Arbeitgeber kann auch im Falle einer Stellenausschreibung dieses Modell mitanbieten. Dies funktioniert im Übrigen auch genauso mit Pedelecs. Dieses Modell bedarf allerdings zu seiner Wirksamkeit einer entsprechenden arbeitsvertraglichen Gestaltung.