Clubbetreiber aufgepasst – Anträge aus dem Kulturstärkungsfonds müssen bis zum 27.11. gestellt werden!

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Clubbetreiber aufgepasst – Anträge aus dem Kulturstärkungsfonds müssen bis zum 27.11. gestellt werden!

Anschreiben der LINA NRW an Clubbetreiber nebst weiterführendem Link.

 

Liebe Clubbetreiberinnen und Clubbetreiber in NRW, sehr geehrte Damen und Herren,

die LiveInitiative NRW e.V. (LINA) – Verband der Clubs und Veranstalter in NRW – wurde vom Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes NRW mit der Umsetzung und Durchführung des Kulturstärkungsfonds (Coronahilfe) für Livemusik-Spielstätten und Musikclubs 2020 beauftragt.

Förderziel des Landes ist es, diejenigen Spielstätten von Livemusik und Musikclubs, die künstlerische Mindestkriterien erfüllen, über die Pandemie hinweg zu erhalten. So sollen Aufführungsorte für Musizierende und künstlerische Netzwerke der Spielstätten erhalten werden. Jetzt geht es um existenzbedrohende Finanznöte in 2020.

Im Rahmen dieser Coronahilfe des Landes NRW sollen seit März 2020 in Folge der Covid-19 Pandemie in ihrem Betrieb eingeschränkte Livemusik-Spielstätten und Musikclubs durch eine Billigkeitsleistung unterstützt und so der Fortbestand für das Jahr 2020 sichergestellt werden.

Die genauen Antragsbedingungen und Details des Kulturstärkungsfonds werden im Laufe des Montags, den 23.11.2020, über folgenden Link abrufbar sein:

www.liveinitiative.nrw/coronahilfe-livemusik

Zur Information zum Kulturstärkungsfonds wird es am Montag, den 23.11. und Dienstag, den 24.11. zwei Online-Seminare und Beratungen geben. Auch hier werden die Details etwa ab Montag 12:00 Uhr unter vorstehendem Link veröffentlicht.

Die Frist zur Abgabe von Anträgen wird kurz bemessen sein, voraussichtlich bis 27.11.2020, daher wird eine Berücksichtigung nur bei fristgerechter Antragstellung möglich sein. Es können im Rahmen des zur Verfügung stehenden Budgets nur vollständig und richtige Anträge berücksichtig werden. Es gilt bis zur Ausschöpfung des Budgets das Windhundprinzip. Dies bedeutet, dass Anträge nur berücksichtigt werden können soweit sie vollständig und inhaltlich richtig sind und Budget zur Verteilung zur Verfügung steht. Eine zügige Einreichung eines vollständigen und richtigen Antrages ist daher für Euch wichtig. Ein Anspruch auf Berücksichtigung besteht ausdrücklich nicht („kein Rechtsanspruch auf Förderung“).

Wir freuen uns sehr, dass wir zusammen mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes NRW diesen Kulturstärkungsfonds abwickeln dürfen und freuen uns mit dem Kulturministerium des Landes gemeinsam auf Eure Anträge.

Weitere Informationen erhaltet Ihr ab Montag, den 23.11.2020, etwa 12:00 Uhr über vorbezeichneten Link.

Für eine Veröffentlichung dieser Informationen gilt derzeit eine Pressesperrfrist. Bitte daher diese Informationen vorerst vertraulich behandeln. Eine Information der Öffentlichkeit wird durch das fördernde Ministerium für Wissenschaft und Kultur des Landes NRW stattfinden.

Mit besten Grüßen,

Der Vorstand der LiveInitiative NRW e.V.