Bundessozialgericht ändert seine Rechtsprechung zur Entgeltoptimierung

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Bundessozialgericht ändert seine Rechtsprechung zur Entgeltoptimierung

Am gestrigen Tage verhandelte ich für eine Mandantin vor dem Bundessozialgericht (BSG) eine Revision der BfA  gegen meine Partei. Es ging um die Sozialversicherungsfreiheit von steuerlich begünstigten Leistungen. Bisher waren solche Leistungen nach  der Rspr. des 12. Senats von der Sozialabgabenpflicht befreit, soweit sie zusätzlich  zum Lohn gewährt wurden. Dafür reichte es dem BSG bisher, wenn die Arbeitsvertragsparteien den ursprünglichen Lohn absenkten und  im Anschluss die Leistungen vereinbarten (sog. Entgeltoptimierung). Diese Rechtsprechung hat das BSG nun geändert. Danach wird eine Leistung nur noch dann zusätzlich gewährt, wenn  sie  ohne Absenkung des bisherigen Barlohns oder Anrechnung auf bisherige Ansprüche neben dem Lohn gewährt werden.

Welche Auswirkungen das faktisch für die bisherigen  Anwender haben wird, wird die schriftliche Urteilsbegründung zeigen. Sobald mir diese vorliegt, werde ich hier dazu ausführlich Stellung nehmen. Anwender, die  hierzu Fragen haben, können sich gerne an mich wenden.