In 3 Jahren schuldenfrei? Wie läuft das?

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In 3 Jahren schuldenfrei? Wie läuft das?

Verkürzung der Restschuldbefreiung

 

Am 18. Dezember des vergangenen Jahres wurde die Änderung der Insolvenzordnung (InsO) mit der Verkürzung der sogenannten Wohlverhaltensphase auf drei Jahre beschlossen. Hier will ich die immer wiederkehrenden Fragen zu dieser Form des Insolvenzverfahrens beantworten.

 

Die Restschuldbefreiung ist ein Instrument, um natürliche Personen zu entschulden und diesen wieder die Teilnahme am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen. Es kann sowohl von Unternehmern, insbesondere Einzelfirmen und Kaufleuten, als auch von Verbrauchern in Anspruch genommen werden. Im ersten Fall spricht man von einer Regelinsolvenz im zweiten von einer Verbraucherinsolvenz. Die beiden Verfahren unterscheiden sich nur zu Beginn des Verfahrens. Bei einer Regelinsolvenz wird direkt ein Antrag beim Insolvenzgericht auf die Eröffnung des Verfahrens gestellt. Eine Verbraucherinsolvenz erfordert die Durchführung eines vorgelagerten Schuldenbereinigungsverfahrens, in dem allen Gläubigern ein Vorschlag zur Tilgung der Schulden unterbreitet wird. Wird dieser nicht angenommen, so geht ein entsprechender Antrag, versehen mit der Bestätigung einer hierzu qualifizierten Person (Anwalt, Steuerberater, Schuldnerberatung) an das Insolvenzgericht. Nach Eröffnung des Verfahrens beginnt dann die Wohlverhaltensphase. Der Schuldenbereinigungsvorschlag muss keinen Tilgungsplan enthalten (0-Vergleich). Lediglich die  Kosten des Verfahrens muss der Schuldner aufbringen können, wofür allerdings auf Antrag Verfahrenskostenstundung gewährt wird.

 

Die mir immer wieder gestellten häufigsten Fragen:

 

Was beinhaltet die Wohlverhaltensphase:

Der Schuldner tritt für deren Dauer sein Einkommen, dass oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegt an einen vom Gericht ernannten Treuhänder ab.

 

Was ist mit Erbschaften, die in der Zeit anfallen

Diese fallen zur Hälfte in die Insolvenzmasse. Mit einem klug gestalteten Testament, kann der Erblasser diese Gefahr jedoch eingrenzen.

 

Was ist mit Gewinnen aus Glücksspiel und Lotto?

Diese werden in voller Höhe angerechnet und fallen der Insolvenzmasse zu.

 

Was bleibt mir als verfügbares Einkommen?

Das gesamte oberhalb der Pfändungsfreigrenze liegende Einkommen wird an den Treuhänder abgetreten.

 

Wie hoch ist das pfändbare Einkommen?

Das ergibt sich aus den jährlich aktualisierten Tabellen, die Sie auch im Netz finden.

 

Gibt es besondere Pflichten, die den Schuldner treffen?

Ja, diese ergeben sich aus § 294 InsO.

  1. Eine angemessene Erwerbstätigkeit ausüben bzw. sich um eine bemühen.
  2. Erbschaften und Gewinne anzeigen und den in die Masse fallenden Anteil an den Treuhänder ausbezahlen.
  3. Anzeige jeden Wohnsitzwechsels
  4. Zahlung zur Gläubigerbefriedigung nur an den Treuhänder
  5. Keine Begründung unangemessener neuer Verbindlichkeiten.

 

Sind mit der Restschuldbefreiung alle Schulden getilgt?

Ja, bis auf die, die durch unerlaubte Handlungen (im wesentlichen Straftaten) entstanden und die gestundeten Verfahrenskosten.

 

Wie hoch sind die Verfahrenskosten?

Meistens um die  1.500,- €.

 

Was ist mit den Kosten für den Berater?

Die sind selbst zu tragen.

 

Was ist mit der Schufa?

Sobald die Restschuldbefreiung gewährt wird, löscht die Schufa die Schulden, vermerkt aber die Restschuldbefreiung