Internetrecht

D. Breymann Rechtsanwälte > Internetrecht

Abmahnung für Veranstalter von „Webinaren“?

Meine Partei macht gerade ihre Funktionsträger auf die Gefahr einer markenrechtlichen Abmahnung aufmerksam. Wer Online-Seminare veranstaltet, sollte diese nicht als  „Webinar“ bezeichnen. Diese Warnung wird, wie mich eine Recherche belehrte allgemein von Verbänden weitergegeben. Seit 2003 (zunächst bis März 2023) sei dieser Begriff markenrechtlich geschützt. Dieser Markenschutz verbiete Dritten eine nicht vom Markeninhaber genehmigte Nutzung. Werde der Begriff ohne Zustimmung des Markeninhabers verwendet, könne dies kostenpflichtig abgemahnt werden...

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