Anklage gegen Priester wegen sexuellen Missbrauchs nicht zugelassen
Nach den mir vorliegenden mündlichen Aussagen vom Amtsgericht Jülich wird die Anklage gegen meinen Mandanten, einen Mönchengladbacher Priester, nicht zugelassen. Das zuständige Gericht hat mir gegenüber erklärt, dass die Anklage der Staatsanwaltschaft Aachen wegen Missbrauchs an einem Jugendlichen nach Auffassung des Gerichts im Hauptsacheverfahren aufgrund der Beweislage mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Freispruch geführt hätte. Dies ergäbe sich aus einem Gutachten zur Glaubwürdigkeit des einzigen Belastungszeugen, das das Gericht in Auftrag gegeben habe.
Der Zeuge hatte ausgesagt, dass mein Mandant ihn bei einer Gelegenheit im Jahre 2003 unsittlich berührt habe. Die anderen ebenfalls anwesenden Zeugen konnten das nicht bestätigen. Da es auch in der Folgezeit bis zur Anzeige nie entsprechende Äußerungen des Anzeigenerstatters gegenüber Dritten gab, holte das Gericht ein entsprechendes Gutachten ein. Darauf stützte das Gericht wohl nun seine Entscheidung.
Da mir zum jetzigen Zeitpunkt weder der schriftliche Beschluss noch das Gutachten vorliegen, will ich mich aufgrund der bisherigen mündlichen Aussagen des Gerichts nicht näher äußern; es scheint sich jedoch zu bestätigen, dass die soziale Existenz meines Mandanten nicht nur durch das Verhalten des Zeugen sondern auch durch den anschließenden Umgang seiner Kirche, insbesondere des Bistums Aachen, mit dem Fall, zerstört wurde. Das Bistum hatte trotz mehrfacher Versuche des Unterzeichners sich nicht davon abhalten lassen, den Fall unter Namensnennung des Betroffenen in einem Brief von den Kanzeln verlesen zu lassen und ihn suspendiert.
Sobald mir die schriftlichen Ausführungen vorliegen, werde ich mich zu dem Fall nochmal äußern.