Neues Förderprogramm Kultur des Landes NRW ist insbesondere für Freischaffende Künstler interessant.
Das Land NRW hat nunmehr, wie bereits mehrfach angedeutet, ein weiteres Hilfsprogramm für Kunst und Kultur unter dem Namen Kulturstärkungspakt aufgelegt. Dieses besteht aus zwei Teilbereichen, nämlich einem Stipendiatsprogramm für freischaffende Künstler und einem Stärkungsfond für Kultureinrichtungen.
Stipendien für freischaffende Künstlerinnen und Künstler
Den wesentlichen Bestandteil des Kulturstärkungspakets bildet ein großangelegtes Stipendienprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler in Höhe von 105 Millionen Euro. Es ergänzt zielgerichtet das Bundesprogramm „Neustart Kultur“, das keine passgenaue Unterstützung für die freien Kulturschaffenden vorsieht.
Mit rund 15.000 Stipendien in Höhe von jeweils 7.000 Euro sorgt das Land für eine Absicherung der Künstlerinnen und Künstler, die auch noch in den kommenden Monaten mit Beschäftigungsproblemen konfrontiert sein werden, und unterstützt sie zugleich dabei, ihre künstlerische Arbeit auch unter den aktuell schwierigen Bedingungen fortzusetzen und so Einnahmen zu erzielen. Die Stipendien sollen helfen, begonnene Projekte zum Abschluss zu bringen, neue Vorhaben zu konzipieren oder umzusetzen oder neue Vermittlungsformate zu erproben. Die Ausschreibung soll zeitnah erfolgen und richtet sich an freischaffende, professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Sparten mit Hauptwohnsitz in Nordrhein-Westfalen.
Kulturstärkungsfonds für Kultureinrichtungen
Während das Bundesprogramm „Neustart Kultur“ vor allem die privatwirtschaftlich tätigen Kulturstätten aller Sparten in den Blick nimmt, konzentriert sich der Kulturstärkungsfonds des Landes auf die maßgeblich vom Land oder den Kommunen getragenen, kulturell bedeutsamen Einrichtungen sowie auf freie gemeinnützige Initiativen. Die Mittel unterstützen Einrichtungen, die wegen Corona-bedingter Einschränkungen keine ausreichenden Einnahmen erwirtschaften können und sich daher in einer finanziell angespannten und den Weiterbetrieb gefährdenden Situation befinden.
Die Landesregierung hat bereits Mitte März, also unmittelbar nachdem die Auswirkungen der Pandemie auf den Kulturbetrieb erkennbar wurden, reagiert und aus vorhandenen Mitteln des Kulturministeriums ein Soforthilfeprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler aufgelegt. Wegen der großen Nachfrage wurde das Programm Mitte Mai deutlich aufgestockt. Hinzu kommen weitere Unterstützungsmaßnahmen, etwa die per Erlass geregelte Weiterzahlung von Honoraren in analoger Anwendung der Regelung des Kurzarbeitergeldes oder die Auszahlung bereits bewilligter beziehungsweise in Prüfung befindlicher Förderungen, auch dann, wenn die Projekte und Veranstaltungen abgesagt werden mussten. Mit jeweils einem Programm für gemeinnützige Kultureinrichtungen beziehungsweise für Privattheater hat das Land zudem solche Kulturorte gestärkt, die aufgrund des hohen Selbstfinanzierungsanteils besonders empfindlich von den Einschränkungen der Pandemie betroffen sind.