NRW Überbrückungshilfe Plus – Bis zu 3.000,- € zusätzlich
Für Soloselbständige, Freiberufler und Mittelständische Unternehmen gibt es ein neues Hilfsprogramm. Die Förderhöhe ergibt sich aus dem Umsatzeinbruch in den Monaten April und Mai 2020 im Vergleich zu den Vorjahresmonaten. Bei Unternehmen, die nach dem April 2019 bis zum Oktober 2019 gegründet wurden, sind als Vergleichsmonate, der November und Dezember 2019 heranzuziehen. Der Einbruch muss über 60 Prozent liegen. Es wird dann der Umsatzrückgang für die Monate Juni – August 2020 prognostiziert. Vergleichskriterium sind die entsprechenden Vorjahresmonate. Bei den später gegründeten Unternehmen werden zum Vergleich die Monate Dezember 2019 bis Februar 2020 herangezogen.
Liegt diese Prognose bei einem Einbruch
Umsatzeinbruchprognose je Monat Förderhöhe
>70% 80 % der Fixkosten
50-70 % 50 % der Fixkosten
>40 aber < 50 % 40 % der Fixkosten
Maximale Förderhöhe
Unternehmen bis 5 Beschäftigte 3.000,- € je Monat
Unternehmen bis 10 Beschäftigte 5.000,- € je Monat
Unternehmen bis zu 50 Beschäftigte max. 50.000,- € je Monat
Die zusätzliche Förderung des Landes NRW (NRW-Überbrückungshilfe Plus) fließt an Soloselbständige, Freiberufler und Mittelständler bis zu 10 Beschäftigten. Es sind sogenannte verlorene Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.
Sie beträgt 1.000,- € je Monat, wenn die Voraussetzungen der Bundesförderung vorliegen, also der Umsatzeinbruch mit mehr als 40 % prognostiziert wird.
Die Anträge müssen beim Land NRW über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigte Buchprüfer gestellt werden. Die müssen sich wiederum auf der Seite
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html
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