Die miese Masche der Inkassounternehmen.
Wer Insolvenzberatung macht, der entgeht ihnen nicht: den Inkassounternehmen. Wirklich schlimm daran sind aber die Tricks, mit denen einige dieser Branche arbeiten. Diese machen mich nicht nur sprachlos, was bei mir eher ein Ausnahmezustand ist; teilweise werde ich auch regelrecht wütend. Nachstehend ein solcher Klassiker:
Sachverhalt
Mandant hat aufgrund erheblicher Schulden bereits die Eidesstattliche Versicherung abgelegt. Diese früher und auch teilweise heute noch als „Offenbarungseid“ bezeichnete Maßnahme der Einzelzwangsvollstreckung bedeutet, dass der Schuldner gegenüber einem Gerichtsvollzieher seine Vermögensverhältnisse offenlegt und deren Richtigkeit an Eides Statt versichert. Damit soll Gläubigern die Möglichkeit gegeben werden, Kenntnis über etwaig noch vorhandene Vermögenswerte des Schuldners zu erhalten und diese im Wege der Vollstreckung zu verwerten.
Typisches Schreiben einer Inkassogesellschaft
Mein Mandant erhielt vor diesem Hintergrund von einem Inkassounternehmen das folgende Schreiben:
Sehr geehrter Herr,
in der vorstehend genannten Angelegenheit haben Sie nach unseren Informationen die eidesstattliche Versicherung unter dem 24.1.2020 geleistet. Danach sind Sie derzeit nicht in der Lage, die Forderung in Höhe von insgesamt 1.364.671,09 € zzgl. 4 % Zinsen aus 913.327,95 € zzgl. Zinsen aus im Gesamtsaldo enthaltener eventuell verzinsbarer Kosten sowie weiterer Zinsen seit dem 29.1.2020 kurzfristig zurückzuführen.
Zur Vermeidung der Einleitung weiterer Maßnahmen möchten wir Ihnen auf dieser Grundlage anbieten , dass Sie freiwillig monatliche Ratenzahlungen in Höhe von 25,-00 € – befristet für ein Jahr – leisten können. Wir weisen darauf hin, dass diese freiwilligen Zahlungen selbstverständlich auch mit Hilfe dritter Personen aufgebracht werden können.
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Mit freundlichen Grüßen
Der Zahlenirrsinn dieses Schreibens
Eine einfache Zinsberechnung für den genannten zu verzinsenden Betrag von 910.327,95 € für den Zeitraum vom 29.1.2020 bis zum 31.12.2020 ergibt alleine eine weitere Zinsforderung von 36.620,62 €. Die angebotene Zahlung führt also nicht zu einer Schuldminderung. Vielmehr dient sie lediglich dazu, dass das Inkassounternehmen in dem einen Jahr einen Betrag von 300,00 € einnimmt, der sehr wahrscheinlich bereits weit über dem Betrag liegt, den es selbst für den Ankauf der Forderung aufgebracht hat.
Die Drohung mit geheimnisvollen Maßnahmen
Allerdings wird dieses „Angebot“ verbunden mit der geheimnisvollen Drohung mit weiteren Maßnahmen. Worin diese bestehen sollen, bei Menschen, bei denen nichts zu holen ist, wird natürlich nicht angekündigt. Wie auch? Weitere Maßnahmen als die ständige Belästigung mit solchen Schreiben kann es nämlich rechtlich nicht geben.
Tipp für Adressaten solcher Schreiben
Der Ratschlag kann daher nur lauten, vor solchen Schreiben in einer derartigen Situation keine Angst zu haben. Insbesondere von einer Zahlung ist abzuraten, da diese nicht zu einer nachhaltigen Verbesserung der Situation des Schuldners führt. Diese träte nur ein, wenn man mit solchen Zahlungen die Forderung weg bekäme. Genau in einer solchen Erwägung kann im Einzelfall aber auch ein Lösungsansatz dienen. Wer den Hintergrund solcher Forderungen bzw. das Gebaren dieser Institute kennt, kann solche Forderungen relativ günstig ablösen. Die Zahlung eines Einmalbetrages in geringer Höhe gegen Aushändigung des Schuldtitels kann diesen zum Erlöschen bringen. Auf jeden Fall ist eins wichtig: Machen Sie sich klar, dass diese Unternehmen selbst in den seltensten Fällen was können. Gehen Sie zu einer Schuldnerberatung oder zu einem Rechtsanwalt aber lassen Sie sich keine Angst einjagen.