Die Vergütung des Rechtsanwalts setzt sich zusammen aus Gebühren (für die Arbeitsleistung) und Auslagen (für Sachaufwendungen) und ergibt sich entweder
aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
oder
aufgrund einer Honorar- oder Vergütungsvereinbarung.
Nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz orientiert sich die Höhe der Vergütung grundsätzlich nach dem Gegenstandswert in Verbindung mit den einschlägigen Gebührenvorschriften und dem Vergütungsverzeichnis. Die Honorar- oder Vergütungsvereinbarung wird in der Regel bei außergerichtlichen Dienstleistungen, für die Erstellung von Gutachten und im Rahmen von Anwaltstätigkeiten für Unternehmen getroffen. Die Honorar- oder Vergütungsvereinbarung muss in einem angemessenen Verhältnis zu Leistung, Verantwortung und Haftungsrisiko des Rechtsanwalts stehen. Dies ist für jeden Einzelfall gesondert zu prüfen.
In der Regel lässt sich nicht pauschal bestimmen, welche Art der Vergütung generell zweckmäßiger ist, vielmehr kommt es auf die jeweiligen Interessen und Umstände des Einzelfalls an. Durch die flexiblen Möglichkeiten werden wir erfahrungsgemäß auch in Ihrem Fall eine angemessene, transparente und für beide Seiten interessengerechte Art und Höhe der Vergütung – orientiert an Ihren individuellen rechtlichen Bedürfnissen – finden. Gerne informieren wir Sie auch über etwaige staatliche Unterstützungsmöglichkeiten im Rahmen der Prozesskostenhilfe.
Erstattung im Erfolgsfall:
Wenn Sie bei einer Streitigkeit vor Gericht gewinnen, hat der Verlierer die Gerichtskosten zu tragen und im Regelfall die Anwaltskosten zu erstatten. Bei außergerichtlichen Streitigkeiten kann es ebenfalls Kostenerstattungspflichten Ihres Gegners geben. Hier kommt es auf den jeweiligen Einzelfall an.
Rechtsschutzversicherung:
Wenn Sie bei einer Streitigkeit vor Gericht verlieren, werden die Anwalts- und Gerichtskosten in der Regel erstattet, sofern Sie rechtsschutzversichert sind. Gerne nehmen wir für Sie Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auf.
Bitte informieren Sie sich bei Interesse auch auf der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer:www.brak.de/fuer-anwaelte/gebuehren-und-honorare