Schadensersatzrecht

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Im Mittelpunkt des Schadensrechts steht die vertragliche Pflichtverletzung, beispielsweise ein Mangel beim Kaufvertrag oder Werkvertrag und die unerlaubte Handlung, zum Beispiel im Zusammenhang mit einem verschuldeten Unfall im Straßenverkehr. Vertragliche Pflichtverletzungen und unerlaubte Handlungen sind sowohl in der Geschäftswelt, als auch im privaten Bereich allgegenwärtig. Seit jeher beraten wir unsere Mandanten bei Fragen der Haftung, der Risikominimierung sowie bei der Geltendmachung von Ansprüchen und Rechten (Nachlieferung, Nachbesserung, Schadensersatz, Aufwandsentschädigung, Rücktritt u.a.)

Als erfahrene Prozessanwälte vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen effektiv und interessengerecht sowohl im vorprozessualen Raum, als auch vor Gericht im gesamten Bundesgebiet. D.Breymann Rechtsanwälte ist Ihr kompetenter Partner im Schadensrecht: Von der Schadensfeststellung, über die Erlangung von Titeln in Form von gerichtlichen Entscheidungen bis hin zur Vollstreckung der titulierten Forderung.