Im Mittelpunkt des Schadensrechts steht die vertragliche Pflichtverletzung, beispielsweise ein Mangel beim Kaufvertrag oder Werkvertrag und die unerlaubte Handlung, zum Beispiel im Zusammenhang mit einem verschuldeten Unfall im Straßenverkehr. Vertragliche Pflichtverletzungen und unerlaubte Handlungen sind sowohl in der Geschäftswelt, als auch im privaten Bereich allgegenwärtig. Seit jeher beraten wir unsere Mandanten bei Fragen der Haftung, der Risikominimierung sowie bei der Geltendmachung von Ansprüchen und Rechten (Nachlieferung, Nachbesserung, Schadensersatz, Aufwandsentschädigung, Rücktritt u.a.)