Der Kanzleiinhaber hat in vielen Insolvenzverfahren in Mönchengladbach und bundesweit teilweise selbst als Insolvenzverwalter und insbesondere als Rechtsanwalt mitgewirkt. Die Besonderheiten im Insolvenzrecht sind ihm daher bis in kleinste Detail bekannt.
Diese Kenntnisse befähigen unser Team dazu, eine Insolvenz rechtzeitig zu erkennen und eine kompetente und gründliche insolvenzrechtliche Beratung zu gewährleisten. Insbesondere in einem frühzeitigen Stadium ist es noch möglich Sanierungsvorschläge zu erarbeiten, die letztendlich den Geschäftsinhabern die Möglichkeit geben, weiter selbständig tätig zu sein. Es wird leider immer wieder der Fehler gemacht, dass Selbständige bis zur letzten Minute alle freien Mittel in eine an sich nicht mehr sanierungsfähige Firma investieren. Bei richtiger Analyse erkennt man jedoch frühzeitig, ob ein Unternehmen sanierungsfähig ist. Daraus müssen dann die richtigen Schlüsse gezogen und umgesetzt werden, wobei das Hauptziel grundsätzlich der Erhalt der weiteren wirtschaftlichen Tätigkeit des Unternehmers sein sollte.
Wir beraten unsere Mandanten in jedem wirtschaftlichem Stadium hinsichtlich insolvenzrechtlicher Fragen aller Art, unterstützen Sie insbesondere im Falle der Insolvenzeröffnung, sind Ihr Partner im Umgang mit dem Insolvenzverwalter, erörtern und prüfen Haftungsrisiken, erstellen gegebenfalls einen Insolvenzplan und beraten auch bei der Bewältigung einer Privatinsolvenz (im Verbraucherinsolvenzverfahren) und hinsichtlich der Möglichkeiten einer Restschuldbefreiung.