Gesellschaftsrecht

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Wir beraten Sie individuell, sachgemäß und wirtschaftsorientiert in den Bereichen des Handels- und Gesellschaftsrechts. Wir begleiten Sie umfassend von der Unternehmensgründung bzw. dem Unternehmenszusammenschluss oder Unternehmenskauf (vorwiegend e.K., GbR, OHG, KG, GmbH und Gmbh & Co. KG), über die Fortentwicklung der Geschäftstätigkeit bis hin zum Verkauf oder der Liquidation des Unternehmens. Wir konzipieren mit Ihnen individuell Ihren Gesellschaftsvertrag und beraten Sie hinsichtlich der passenden Rechtsform sowie bei haftungsrechtlichen Fragen.

D.Breymann Rechtsanwälte berät zumeist kleine und mittelständische Unternehmen. Wir unterstützen Jungunternehmer beim gesamten Gründungsprozess, beraten unter anderem auch hinsichtlich Franchise-Systemen und unterstützen unsere Mandanten beispielsweise auch bei erbrechtlichen Fragestellungen der Unternehmensnachfolge. Seit vielen Jahren arbeiten wir intensiv mit ausgewählten und spezialisierten Steuerbüros zusammen. Unser Beratungsspektrum umfasst darüber hinaus das Vereinsrecht.