Der Kanzleiinhaber weiß aus seiner wirtschafts- und insolvenzrechtlichen Erfahrung, wie wichtig die Kostenkontrolle in Unternehmen ist. Insbesondere Personalkosten können Unternehmen belasten. Es ist oft weniger das reine Nettoentgelt, das die Unternehmer gerne ihren Arbeitnehmern zahlen, als die hohen Lohnnebenkosten, die beide Arbeitsvertragsparteien belasten.
Dabei gibt es die Möglichkeit unter entsprechendem Einsatz besonderer steuerrechtlich und sozialversicherungsrechtlich begünstigter Leistungen, zu einer wesentlichen Reduzierung der Lohnnebenkosten beizutragen. Das entsprechende Netto wird davon nicht betroffen. Es ist teilweise sogar möglich, bei Reduzierung der entsprechenden Lohnnebenkosten zu einer Erhöhung des Nettoentgeltes der Arbeitnehmer beizutragen.
Inzwischen hat der Kanzleigründer in vielen Verfahren Rechtsgutachten für die Umsetzung von Entgeltoptimierungen erstellt. Daneben haben D. Breymann Rechtsanwälte die Anwender solcher Modelle auch erfolgreich im Rechtsbehelfsverfahren gegenüber den Finanzbehörden vertreten. Aus der Vielzahl der mittlerweile durchgeführten Verfahren sowie der umfassenden Kenntnis der entsprechenden Entscheidungen der Sozial- und Finanzgerichte gehören D. Breymann Rechtsanwälte sicherlich zu einer der wenigen Kanzleien in Deutschland, die über ein entsprechendes Know-How verfügen.
Auf der Basis dieser Erfahrungen bieten wir auch Mittelständlern Lösungsmodelle an, wie im Falle neu abzuschließender Arbeitsverträge sowie auch durchzuführender Lohnerhöhungen erhebliche Einsparpotentiale realisiert werden können. Der Kanzleiinhaber arbeitet hierbei mit einem der Marktführer für Entgeltoptimierungen zusammen.
Steigern Sie mit uns die Produktivität Ihrer Firma im Rahmen des rechtlich Möglichen. Sprechen Sie uns auf die unterschiedlichen Möglichkeiten an. Wir geben Ihnen gerne entsprechende rechtlich fundierte Auskunft und beraten Sie zielorientiert bei der Umsetzung.