Bankrecht

Täglich werden neue Finanz-„Produkte“ entwickelt, die Aufklärung über deren Risiken geschieht – wenn überhaupt – in vielen Fällen widerrechtlich zwischen Tür und Angel. Kapitalanlagen werden angepriesen. Wenig später erweisen sie sich als völlig wertlos. Zu Unrecht werden Kunden mit Kredit-Bearbeitungsgebühren oder überhöhten Vorfälligkeitsentschädigungen konfrontiert, Bürgen in Anspruch genommen oder Zwangsversteigerungen betrieben. Lebensversicherungen werden als besonders „effektives“ Finanzierungsmodell mit Festdarlehen gekoppelt – ohne auf das Risiko von späteren Finanzierungslücken hinzuweisen.

Dies sind nur einige Fälle aus unserer Praxis, bei denen wir unseren Mandanten bisher durch konsequenten und offensiven Einsatz zu ihrem Recht – und ihrem Geld – verhelfen konnten.

Aufgrund unserer wirtschaftsrechtlichen Expertise und des inzwischen jahrzehntelangen gerichtlichen wie außergerichtlichen Kontakts mit Banken und Finanzinstituten sind wir Ihr versierter Partner in Mönchengladbach und bundesweit insbesondere bei allen Fragen des:

  • Kreditrechts
  • Leasingrechts
  • Anlegerschutzes
  • Kapitalanlagerechts und
  • Kreditversicherungsrechts.