Das Kernstück des Arbeitsrechts bildet der Arbeitsvertrag. Wir beraten daher sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer bei der Erstellung von maßgeschneiderten Arbeitsverträgen und hinsichtlich der Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit von Vereinbarungen. Neben dem Arbeitsvertragsrecht stehen wir Ihnen auch im Bereich des Arbeitsschutzrechts als fachkundiger Partner zur Seite.
Unser Beratungsspektrum reicht von der Begründung des Arbeitsverhältnisses, über Haftungsfragen bis zur Kündigung oder anderweitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Seit vielen Jahren beraten wir Unternehmen auch im Bereich der Entgeltoptimierung.
Wir vertreten unsere Mandantschaft sowohl in außergerichtlichen Verhandlungen als auch im Streitfall vor den nationalen Arbeitsgerichten.